AGB

Thomas J. Rapp Talentgewinner®

Geltung, Begriffsdefinitionen für unsere Plattform talentgewinner.tv

(1) Thomas J. Rapp Talentgewinner®, Rieneckstr. 11, 97947 Grünsfeld, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „TalentgewinnerTV“) betreibt unter der Webseite https://talentgewinner.tv einen Online-Shop für Digitale Güter. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

  1. Zugriff auf die Dienstleistungen

1.1 Verfügbarkeit TalentgewinnerTV unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die SaaS vierundzwanzig Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche verfügbar ist.

1.2 Beschränkungen TalentgewinnerTV behält sich das Recht vor, die Nutzungs- und Speicherkapazitäten in Bezug auf die Dienstleistungen jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu beschränken, einschließlich zur Gewährleistung der Stabilität, Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, Nutzbarkeit, Marktfähigkeit und Reaktionsfähigkeit der Dienstleistungen, die TalentgewinnerTV gegenüber dem Abonnenten und anderen Kunden von TalentgewinnerTV erbringt.

1.3 Anforderungen an den Abonnenten Der Abonnent sichert gegenüber TalentgewinnerTV zu, dass er, sofern er eine natürliche Person ist, mindestens 18 Jahre alt ist. Der Abonnent sichert ferner zu, dass es ihm gesetzlich gestattet ist, die Dienstleistungen zu nutzen, und dass er die volle Verantwortung für die Auswahl und Nutzung der Dienstleistungen trägt.

1.4 Kompatibilität Der Abonnent hat für Geräte oder Zusatzleistungen zu sorgen, die er und Endnutzer benötigen, um eine Verbindung zu den Dienstleistungen herzustellen und diese zu nutzen, einschließlich Modems, Hardware, Software und Fernsprech- oder örtlicher Telekommunikationsdienste. Der Abonnent hat sicherzustellen, dass diese Geräte oder Zusatzleistungen mit den Dienstleistungen kompatibel sind.

  1. Allgemeine Bedingungen

2.1 Angaben zum Abonnenten Der Abonnent sichert zu, dass er gegenüber TalentgewinnerTV alle Angaben gemacht hat, die erforderlich sind, um den Abonnenten rechtlich zu identifizieren. Darüber hinaus hat der Abonnent in der SaaS aktiv genaue Daten zu seiner Identifizierung sowie zur Abrechnung mit ihm zu hinterlegen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Daten zu schützen (einschließlich durch Wahrung der Vertraulichkeit von Anmeldedaten). Die Angabe von Kreditkartendaten ist erforderlich, wenn der Abonnent die Option Zahlung mit Kreditkarte auswählt. Der Vertrag gilt nur für einen einzigen Abonnenten.

2.2 Verantwortung des Abonnenten Der Abonnent trägt die Verantwortung für Abonnent-Inhalte, die in die SaaS des Abonnenten eingestellt werden, sowie für alle Aktivitäten über oder im Rahmen der SaaS des Abonnenten.

2.3 Unrechtmäßige Nutzung Jede betrügerische, missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung der Dienstleistungen oder gegen den Vertrag verstoßende Nutzung kann Anlass für TalentgewinnerTV geben, das Nutzungsrecht des Abonnenten für die Dienstleistungen oder die Zugriffsrechte des Abonnenten für die Website, wie von TalentgewinnerTV für angemessen befunden, auszusetzen, zu beenden oder zurückzunehmen. Pro natürlicher oder juristischer Person darf nicht mehr als ein (1) kostenloses Unternehmenskonto geführt werden. Der Abonnent darf die Dienstleistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TalentgewinnerTV nicht als Eigenmarke – ob mit Preisaufschlag oder nicht oder anderweitig – an Dritte weiterverkaufen oder anderweitig erbringen. Mit schriftlicher Zustimmung seitens TalentgewinnerTV können mehrere Unternehmenskonten unter einem einzigen Abonnement geführt werden. TalentgewinnerTV haftet nicht für Verlust oder Schaden, der durch die Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Pflichten seitens des Abonnenten entstehen, einschließlich des Verlusts der Kontrolle über ein Unternehmenskonto.

2.4 Verhältnis mit Endnutzern Der Klarheit halber und unbeschadet der Gewährung auch gegenüber Dritten wird die Nutzung von Zugriffsrechten im Rahmen des Vertrags ausschließlich dem Abonnenten gewährt. Ein Endnutzer, der nicht der Abonnent ist, kann aus diesen Bedingungen keinerlei Rechte ableiten.

  1. Stellenausschreibungen

3.1 Allgemeines TalentgewinnerTV kann die Verbreitung von Stellenausschreibungen über verschiedene Vertriebskanäle anbieten. TalentgewinnerTV kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Gebühren für Stellenanzeigen erheben. Alle Gebühren für Stellenanzeigen werden von TalentgewinnerTV im Rahmen des Auftragsvorgangs für Stellenanzeigen mitgeteilt.

3.2 Selbstverpflichtung von TalentgewinnerTV  TalentgewinnerTV unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um Stellenausschreibungen über Vertriebskanäle zu verbreiten. Der Abonnent erkennt jedoch an und erklärt sich damit einverstanden, dass TalentgewinnerTV die Vertriebskanäle oder Kommunikationsnetze nicht kontrolliert und nicht garantieren kann, dass die Stellenanzeigen des Abonnenten tatsächlich über das Internet oder über Kommunikationsnetzwerke verbreitet, von den entsprechenden Vertriebskanälen akzeptiert oder von Stellenbewerbern oder potenziellen Stellenbewerbern empfangen und/oder gelesen werden. TalentgewinnerTV darf Dritte als Vermittler mit der Verbreitung von Stellenausschreibungen beauftragen, und diese Vermittler gelten als Teil der Vertriebskanäle. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass Unternehmen in den Vertriebskanälen nicht verpflichtet sind, Stellenanzeigen zu nutzen oder anzuzeigen, und Stellenanzeigen – gleich aus welchem Grund und auch unbegründet – ablehnen können, und zwar unabhängig davon, ob der Abonnent ein kostenpflichtiges Abonnement, ein Probeabonnement oder ein kostenloses Abonnement abgeschlossen hat, und selbst dann, wenn der Abonnent für eine Premium-Stellenanzeige bezahlt hat. Der Abonnent stimmt zu, dass TalentgewinnerTV gegenüber Abonnenten oder Dritten nicht haftbar ist, wenn die Stellenanzeige des Abonnenten abgelehnt wird oder nicht gepostet wird, und der Abonnent hat keinen Anspruch auf Erstattung für nicht gepostete oder nicht verbreitete Stellenanzeigen. Storniert der Abonnent eine Premium-Stellenanzeige, bietet TalentgewinnerTV dafür keine Erstattung an. Mit der Abgabe einer Stellenausschreibung erteilt der Abonnent TalentgewinnerTV die Erlaubnis zur Verbreitung dieser Stellenanzeige über die Vertriebskanäle. TalentgewinnerTV übernimmt keine Garantie für die Anzahl oder Qualität der Kandidaten, die sich aufgrund der Stellenausschreibung des Abonnenten beim Abonnenten melden. Der Abonnent alleine ist verantwortlich für die Durchführung von Bewerbungsgesprächen, von Hintergrund- und Referenzprüfungen und von Überprüfungen der von den Kandidaten bereitgestellten Daten sowie für die Auswahl eines geeigneten Kandidaten.

4.3 Verantwortung für Stellenanzeigen Die Stellenanzeigen des Abonnenten müssen allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich arbeits- und beschäftigungsrechtlicher und solcher zur Bekämpfung von Diskriminierung. Der Abonnent erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die alleinige Verantwortung für jede Haftung und sämtliche Ansprüche aufgrund der Veröffentlichung von Stellenanzeigen oder Materialien, auf die Dritte über solche Stellenausschreibungen zugreifen können, beim Abonnenten liegt. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, TalentgewinnerTV deren jeweilige Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter freizustellen von und schadlos zu halten gegen alle(n) Ansprüche(n), Kosten, Schäden, Verluste(n), Haftungen und Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren und Rechtsgebühren), die sich aus einem Verstoß gegen diesen Artikel seitens des Abonnenten oder die Verletzung der ergänzenden Dienstleistungsrichtlinien der Vertriebskanäle ergeben. In bestimmten Fällen kann es in Bezug auf Vertriebskanäle notwendig sein, dass der Abonnent sich mit ergänzenden Dienstleistungsrichtlinien damit einverstanden erklärt, damit die Stellenanzeige des Abonnenten auf oder über ihre Dienstleistungen verbreitet werden kann, und der Abonnent stimmt hiermit diesen ergänzenden Dienstleistungsrichtlinien zu, wie sie für die Verbreitung der Stellenanzeigen des Abonnenten gelten. Der Abonnent alleine ist dafür verantwortlich, sich über die Richtlinien von Unternehmen in den Vertriebskanälen zu erkundigen. Der Abonnent stimmt zu, keine Stellenanzeigen zu veröffentlichen oder zu vertreiben, die ungenaue, Spam-, fehlerhafte, irreführende oder beleidigende Informationen oder verborgene Schlagworte enthalten oder dem Verkauf oder der Bewerbung von Dienstleistungen dienen.

  1. Garantie und Haftungsausschluss

5.1 Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss des Abonnenten Der Abonnent sichert zu und garantiert, dass (a) der Abonnent das Recht hat und fähig ist, den Vertrag einzugehen und an diesen gebunden zu sein; (b) der Abonnent alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Verbindung mit den Abonnent-Inhalten und der Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnent einhält; (c) der Abonnent berechtigt ist, die Abonnent-Inhalte einzustellen; (d) sich der Abonnent damit einverstanden erklärt, diese Bedingungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und der Website, wie von TalentgewinnerTV zur Verfügung gestellt, einzuhalten. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die Dienstleistungen und die Website auf seine eigene Gefahr zu nutzen.

6.2 Garantien und Haftungsausschluss von TalentgewinnerTV TALENTGEWINNERTV MACHT ZWECKS BEREITSTELLUNG DER DIENSTLEISTUNGEN UND DER WEBSITE GEGENÜBER DEM ABONNENTEN GEBRAUCH VON DRITTDIENSTLEISTERN UND VERTRIEBSKANÄLEN (DARUNTER NETZANBIETER, RECHENZENTREN, TELEKOMMUNIKATIONSANBIETER). TALENTGEWINNERTV GARANTIERT, DASS SIE ALLE WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENEN ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN WIRD, UM DIE DIENSTLEISTUNGEN GEGENÜBER DEM ABONNENTEN GEMÄSS DEN BRANCHENSTANDARDS ZU ERBRINGEN, WOBEI TALENTGEWINNERTV JEDOCH NICHT GARANTIERT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN JEDERZEIT FREI VON FEHLERN ODER UNTERBRECHUNGEN SIND; AUCH GARANTIERT TALENTGEWINNERTV NICHT, DASS FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN. SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH HIERIN FESTGELEGT, GARANTIERT TALENTGEWINNERTV IN DEM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG NICHT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN RICHTIG, VOLLSTÄNDIG ODER FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, UND TALENTGEWINNERTV SCHLIESST JEDE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE AUS, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH.

5.3 Interaktionen mit Dritten TalentgewinnerTV kann auf der Website und über die Dienstleistungen Verlinkungen oder sonstige Interaktionen – einschließlich Interoperationen und Integrationen – mit Websites oder Dienstleistungen von Dritten sowie Werbebanner Dritter anzeigen oder bereitstellen. Insbesondere kann der Abonnent über die Dienstleistungen die Möglichkeit erhalten, die Informationen und/oder Daten des Abonnenten über Dritte zu vernetzen und zu veröffentlichen, etwa in Form von Postings in sozialen und geschäftlichen Netzwerken. Die Verwendung von Interaktionen mit Dritten erfolgen auf Gefahr des Abonnenten und Dritte können verlangen, dass der Abonnent zusätzlichen Bedingungen für die Verwendung solcher Interaktionen mit Dritten zustimmt. TalentgewinnerTV kann nach eigenem Ermessen mit oder ohne Ankündigung jederzeit Interaktionen mit Dritten deaktivieren. TalentgewinnerTV übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Interaktionen mit Dritten, einschließlich für Qualität, Inhalte, Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeit.

5.4 Kundenspezifische Dienstleistungen Der Abonnent erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass den von TalentgewinnerTV für ihre Kunden erbrachten Dienstleistungen die gleiche Software, Hardware und Infrastruktur zugrunde liegen kann und diese Dienstleistungen für die Bereitstellung an zahlreiche Kunden in skalierbarer Weise bestimmt sind. Die Dienstleistungen werden nicht eigens für den Abonnenten entwickelt und/oder auf ihn zugeschnitten, sofern und soweit dies nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Haftungsbeschränkung

Der Abonnent erkennt ausdrücklich an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass TalentgewinnerTV keine Haftung übernimmt für Schäden und/oder Verluste aufgrund von: (i) der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienstleistungen; (ii) den Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren und -dienstleistungen, die sich aus über die Dienstleistungen erworbenen oder empfangenen Waren, Daten, Informationen oder Dienstleistungen oder aus über die oder von den Dienstleistungen empfangenen Nachrichten oder geschlossenen Transaktionen ergeben; (iii) Erklärungen oder Handeln von Dritten in Bezug auf die Dienstleistungen. TALENTGEWINNERTV HAFTET NIEMALS FÜR MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, RECRUTIERUNG ODER NICHTREKRUTIERUNG BESTIMMTER PERSONEN UND/ODER VERLUSTE DES ABONNENTEN UND/ODER VON DRITTEN. DIE GESAMTHAFTUNG VON TALENTGEWINNERTV, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG ERGIBT, ÜBERSTEIGT NICHT DIE GEBÜHREN (GEMÄSS ANTEILSMÄSSIGER BERECHNUNG) FÜR DIE WEITERE SECHSMONATIGE BEREITSTELLUNG DER SAAS, DIE DEM ABONNENTEN GEMÄSS DEM VERTRAG VON TALENTGEWINNERTV UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BZW. DIE ANSPRÜCHE DES ABONNENTEN GEGEN TALENTGEWINNERTV AUSGELÖST HAT, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE („HAFTUNGSOBERGRENZE“). DIE HAFTUNGSOBERGRENZE GILT FÜR: (I) JEDWEDEN SCHADENSERSATZ; (II) ALLE ANSPRÜCHE INSGESAMT, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GARANTIEVERSTÖSSEN, SCHADLOSHALTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDIUNGSHAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNGEN UND ANDERER UNERLAUBTER HANDLUNGEN. Die in diesem Artikel festgelegten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung nach geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht eingeschränkt werden kann, wie etwa bei grober Fahrlässigkeit, Betrug oder Vorsatz seitens TalentgewinnerTV. Die in diesem Artikel genannten Beschränkungen gelten auch dann, wenn eine im Vertrag festgelegte beschränkte Abhilfe ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt hat. Alle gemäß diesem Artikel vereinbarten Beschränkungen gelten auch für die Haftung der Direktoren, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Angehörigen von TalentgewinnerTV.

  1. Schadloshaltung

Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, TalentgewinnerTV, ihre Auftragnehmer und Lizenzgeber sowie deren jeweilige Direktoren, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Angehörige, Anteilseigner und Vertreter schadlos zu halten gegen und freizustellen von sämtliche(n) Ansprüche(n) Dritter, Haftungen, Verluste(n), Klagen, Klagegründe(n), Forderungen, angemessene(n) Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Rechtsanwaltskosten, aufgrund von: (i) der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch Abonnenten-Inhalte oder Abonnentdaten oder (ii) der Verwendung von Interaktionen mit Dritten seitens des Abonnenten. TalentgewinnerTV erklärt sich damit einverstanden, den Abonnenten und seine Auftragnehmer, Direktoren, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Angehörige, Anteilseigner und Vertreter schadlos zu halten gegen und freizustellen von sämtliche(n) Ansprüche(n) Dritter, Haftungen, Verluste(n), Klagen, Klagegründe(n), Forderungen, angemessene(n) Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Rechtsanwaltskosten, aufgrund von der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch die Dienstleistungen von TalentgewinnerTV. Jede Schadloshaltung durch TalentgewinnerTV oder den Abonnenten („schadlos haltende Partei“) gilt vorbehaltlich (i) der umgehenden Benachrichtigung über den betreffenden Anspruch seitens der jeweils anderen Partei („schadlos gehaltene Partei“), (ii) des Rechts der entschädigenden Partei, sich alleine gegen den Anspruch zu verteidigen, (iii) des Nichtachtabschlusses von Vergleichen seitens der schadlos haltenden Partei ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der schadlos gehaltenen Partei (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf) und (iv) der Verpflichtung der schadlos gehaltenen Partei, der schadlos haltenden Partei angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung gegen den Anspruch zu gewähren. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten über die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrags hinaus fort.

  1. Änderungen der Dienstleistungen

TalentgewinnerTV behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, um die Dienstleistungen teilweise oder insgesamt zu verbessern. Geht eine Änderung möglicherweise mit erheblichen negativen Auswirkungen für die gemäß Dokumentation laufende Nutzung der Dienstleistungen seitens des Abonnenten einher, wird die Änderung nach Möglichkeit angekündigt. Änderungen in Bezug auf Vertriebskanäle für Stellenanzeigen können jederzeit ohne Ankündigung und nach Bedarf von TalentgewinnerTV vorgenommen werden.

  1. Drittdienstleister

DER ABONNENT ERKENNT AN, DASS TALENTGEWINNERTV DRITTDIENSTLEISTER FÜR DEN BETRIEB DER DIENSTLEISTUNGEN EINSETZT. TALENTGEWINNERTV ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS INFORMATIONEN ODER DATEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PREISE UND RATINGS, DIE ÜBER DIE WEBSITE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, ZUVERLÄSSIG UND RICHTIG SIND, WENN DIESE INFORMATIONEN VON EINEM DRITTDIENSTLEISTER ODER DURCH MITTEL EINES DRITTDIENSTLEISTERS BEREITGESTELLT WERDEN.

  1. Zahlungen, Verlängerungen, Erstattungen und Abonnementänderungen

10.1 Probeabonnement Probeabonnements mit einer Standardlaufzeit von vierzehn (14) Tagen sind für den Abonnenten kostenlos, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Abonnent schließt ein kostenpflichtiges Abonnement ab.

10.2 Zahlungen Eine gültige Kreditkarte ist zur Zahlung von Gebühren erforderlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder andere Zahlungsmethoden ausdrücklich von TalentgewinnerTV für bestimmte Gebühren angeboten werden. TalentgewinnerTV kann die Gebühren für Dienstleistungen automatisch auf Kreditkarten buchen, wenn entsprechende Kreditkartendaten in der SaaS von TalentgewinnerTV hinterlegt wurden. Alle Gebühren für ein Abonnement können in voller Höhe in Rechnung gestellt werden und sind dreißig (30) Kalendertage im Voraus für jeden Abonnementzeitraum fällig, es sei denn, TalentgewinnerTV hat diesbezüglich im Vertrag etwas anderes angegeben. Bei Überfälligkeit von Gebühren für ein Abonnement kann TalentgewinnerTV das Abonnement aussetzen. Die Gebühren für alle Dienstleistungen außer Abonnements werden umgehend nach Abschluss des Auftrags in Rechnung gestellt und fällig. TalentgewinnerTV kann bei jeder Verlängerung eines Abonnements die anwendbaren Gebühren, Sätze und Preise für das Abonnement um bis zu fünf Prozent(5 %) im Vergleich zum vorherigen Abonnement erhöhen.

10.3 Laufzeit und Verlängerung Abonnements werden standardmäßig für monatliche oder jährliche Abonnementzeiträume abgeschlossen und um die Dauer des vorherigen Abonnementzeitraums verlängert, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Beträgt der vorherige Abonnementzeitraum mehr als ein (1) Jahr, beträgt der Verlängerungszeitraum ein (1) Jahr, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Abonnements werden automatisch verlängert, es sei denn, eine Partei gibt unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen bzw. einer Frist von einem (1) Werktag bei Abonnements mit monatlichem Abonnementzeitraum eine Mitteilung der Nichtverlängerung ab. Eine vom Abonnenten abgegebene Mitteilung der Nichtverlängerung berührt nicht Verlängerungen, die bereits vom Abonnenten abgeschlossen wurden. Die Berechnung der Gebühren für Verlängerungen von Abonnements basiert auf den Gebühren ohne Preisnachlässe.

10.4 Abonnementänderungen (Webangebote) Abonnementänderungen für Abonnements, die auf der Grundlage von Webangeboten geschlossen wurden und per Kreditkarte bezahlt werden, treten sofort in Kraft. Abonnementänderungen für Abonnements, die auf der Grundlage von Webangeboten geschlossen wurden, berühren nicht das Beginn- und das Enddatum des laufenden Abonnementzeitraums, es sei denn, die Abonnementänderung bezieht sich auf die Laufzeit des Abonnementzeitraums bzw. der Abonnementzeiträume. Bezieht sich eine Abonnementänderung auf die Laufzeit des Abonnementzeitraums bzw. der Abonnementzeiträume eines per Kreditkarte bezahlten Abonnements, das auf der Grundlage eines Webangebots geschlossen wurde, beginnt der neue Zeichnungszeitraum sofort. Bei Abonnementänderungen erhält der Abonnent keine Erstattung oder Gutschrift. Wenn jedoch Gebühren für Abonnements, die auf der Grundlage von Webangeboten geschlossen wurden, per Kreditkarte bezahlt wurden, werden im Falle von Abonnementänderungen die entsprechenden (anteiligen) Gebühren für den in der Zukunft liegenden Teil des bereits bezahlten Abonnementzeitraums auf Gebühren für die zukünftige Bereitstellung von Abonnements gutgeschrieben.

  1. Kündigung und Aussetzung

11.1 Allgemeines Die Beendigung der Dienstleistungen und damit auch des Vertrags, sofern er mit diesen Dienstleistungen verbunden ist, kann in verschiedener Weise erfolgen. Der Abonnent kann die Dienstleistungen jederzeit nach seinem Bedarf mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er das Abonnement gegenüber TalentgewinnerTV kündigt. Im Falle einer solchen Kündigung (unbeschadet anderer Beendigungsgründe wie etwa Vertragsbruch) gilt das Folgende: Dem Abonnenten wird Schaden aufgrund der Beendigung nicht ersetzt und ihm werden Gebühren weder erstattet noch gutgeschrieben, und sämtliche Gebühren für bereits abgeschlossene Abonnementzeiträume (einschließlich Verlängerungen) werden sofort fällig (sofern sie dies nicht bereits sind). TalentgewinnerTV ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Dienstleistungen des Abonnenten jederzeit und ohne Ankündigung auszusetzen oder zu beenden und im Falle eines Vertragsbruchs jede gegenwärtige oder zukünftige Nutzung der Dienstleistungen abzulehnen. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, falls der jeweils anderen Partei ein Zahlungsaufschub gewährt wurde oder sie für insolvent erklärt wurde.

  1. Werbung und Marketing

14.1 Landingpage TalentgewinnerTV kann Abonnenten eine Landingpage anbieten. Diese Landingpage ist unter anderem dazu bestimmt, der Öffentlichkeit Jobangebote zur Verfügung zu stellen, und daher ist die Nutzung der Karrierewebsite seitens des Abonnenten nicht als private Nutzung gedacht. Auf der Karrierewebsite veröffentlichte Jobangebote können an weitere Jobbörsen weitergegeben werden. Der Abonnent erklärt sich im Zusammenhang mit der Weitergabe dieser Jobangebote mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Portale einverstanden. Der Abonnent kann der Weitergabe durch Benachrichtigung an TalentgewinnerTV widersprechen.

14.2 Branding von TalentgewinnerTV Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass eine Grafik oder ein Textlink mit den Worten „powered by TalentgewinnerTV“ oder „Hiring with TalentgewinnerTV“ in die Dienstleistungen aufgenommen werden kann. TalentgewinnerTV sorgt dafür, dass diese Grafiken oder Links von Endnutzern für die Karrierewebsite und für E-Mails einfach deaktiviert oder verborgen werden können. Sofern der Abonnent dies nicht ausdrücklich durch schriftliche Mitteilung an TalentgewinnerTV untersagt, kann TalentgewinnerTV die Firmennamen, Logos und Markenzeichen des Abonnenten verwenden, um in Pressemitteilungen, Interviews, Werbematerialien, Verkaufsblättern, Präsentationen, Websites und anderen Kanälen der Eigenwerbung zu erwähnen, dass der Abonnent die Dienstleistungen nutzt.

14.3 Werbeaktionen und Preisnachlässe Alle Werbeaktionen oder Preisnachlässe gelten nur für Dienstleistungen, auf die die Werbeaktion oder der Preisnachlass ursprünglich angewendet wurde; nachträgliche Upgrades oder zusätzliche Dienstleistungen werden im Rahmen von Werbeaktionen oder Preisnachlässen nicht garantiert.

  1. Richtlinie für elektronische Mitteilungen

Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass TalentgewinnerTV dem Abonnenten die gemäß dem Vertrag erforderlichen Mitteilungen und andere Informationen in Bezug auf die Dienstleistungen elektronisch zur Verfügung stellen kann, einschließlich durch Kommunikation mit einem Endnutzer mit einer Administratorrolle über die mit seinem Konto verbundene E-Mail-Adresse oder durch Mitteilungen an diesen Endnutzer in der SaaS. TalentgewinnerTV ist nicht dafür verantwortlich, wenn E-Mails an den Abonnenten oder Endnutzer nicht zugestellt werden können oder zurückgewiesen werden, und auch nicht für jede andere Art der nicht erfolgreichen Zustellung, die nicht TalentgewinnerTV zugeschrieben werden kann. Mitteilungen des Abonnenten erfolgen per Post, Einschreiben oder auf dem Weg, den TalentgewinnerTV für bestimmte Mitteilungen ausdrücklich angibt.

16. Schlussbestimmungen/Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

Stand 01.10.2022